Wiederaufnahme (nach Kirchenaustritt)

Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchten nun wieder aufgenommen werden? - Die Tür dazu steht immer offen.

Grundlegend für das Thema ist: Was einmal in der Taufe geschenkt wurde, kann man nicht verlieren. Jemand, der aus der Kirche ausgetreten ist, bleibt also ein Getaufter und - im Gegensatz zum deutschen Staatskirchenrecht - ein Glied der Kirche.

Allerdings ist der formaljuristische Akt des "Kirchenaustritts" vor dem Amtsgericht ein deutliches Zeichen der Distanzierung von der Kirche und eine Verletzung solidarischer Verpflichtungen innerhalb der Kirchengemeinschaft.

Von daher bedeutet Wiederaufnahme Versöhnung mit der Kirche. Diese geschieht nicht alleine durch einen formaljuristischen Akt wie beim Austritt vor dem Amtsgericht, sondern in einem Gottesdienst.

Wiederaufnahme - was muss ich tun?

Wenn Sie den Wunsch haben, wieder zur Gemeinschaft der Kirche dazu zu gehören, können Sie sich über das Pfarrbüro oder auch direkt an einen Seelsorger unserer Pfarrgemeinde wenden, der dann alles weitere mit Ihnen besprechen und auch die Formalitäten (u.a. Antrag an den Bischof) erledigen wird.

Übrigens: Eine Meldung der Wiederaufnahme an die staatlichen Stellen erfolgt automatisch durch das zuständige Pfarrbüro

Wiederaufnahme - wann und wo?

Die Feier der Wiederaufnahme erfolgt nach Zustimmung des Bischofs und Beauftragung eines Priesters unserer Gemeinde in einem Gottesdienst, der nicht unbedingt "öffentlich" sein muss.